Alle Leistungen (systemische Therapien, Beratungen, Supervisionen, systemische Coachings, …, Kyno-Supervisionen sowie die Hundecoachings und andere Tiercoachings) werden im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages erbracht und sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Lediglich die systemische Therapie/Familientherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Daraus ergeben sich folgende Honorare für die …
Systemische Therapie, auch Onlinetherapie (Video- oder Telefontermin)
… Paartherapie und Familientherapie
- Dauer bis zu 60 Minuten € 180,–
- Dauer bis zu 90 Minuten € 245,–
- Aufpreis pro weitere angefangene 15 Minuten: € 37,50
… Einzeltherapie für Erwachsene, Kinder und Jugendliche
- Dauer bis zu 60 Minuten € 162,–
- Dauer bis zu 90 Minuten € 220,50
- Aufpreis pro weitere angefangene 15 Minuten: € 33,75
… Telefonische Krisenintervention
- Dauer bis zu 30 Minuten € 90,–
- Aufpreis pro weitere angefangene 15 Minuten: € 42,50
Honorare gelten pro behandelte Person (bzw. pro Paar oder Familie – wenn so angegeben). Auf Anfrage sind auch jetzt Ermäßigungen möglich, beispielsweise für kinderreiche Familien, Schüler, Studenten und in sozialen Notlagen. Sprechen Sie mich an.
Beratung, Supervision und Coaching in privaten Systemen
Die oben angegebenen Honorare sind quasi Netto-Honorare. Für umsatzsteuerpflichtige Leistungen, wie Beratungen, Supervisionen und Coachings, kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt), von derzeit 19%, hinzu.
Orte: Praxis und Online
Außer bei den Pferdecoachings finden die Termine in der Regel in meiner Praxis statt. In bestimmten Situationen kann ein sogenannter Onlinetermin (Video- oder Telefontermin) mehr Sinn machen – auch das ist realisierbar. Sprechen Sie mich an.
Zeitplanung
Bitte planen Sie für Ihren Termin genügend Zeit ein. Im Durchschnitt beträgt die Dauer einer Sitzung je nach Anliegen etwa 60 bis 90 Minuten. Ich selbst halte für Ihren ersten Termin allerdings ein längeres Zeitfenster von etwa zweieinhalb Stunden frei.
Falls wir uns öfter sehen, liegt in der Regel ein Abstand von etwa vier Wochen zwischen zwei Terminen. So haben Sie Zeit und können ausprobieren was wir erarbeitet haben, ohne dass wir den Faden zueinander zu verlieren.
Stornierung von Terminen
Jeden vereinbarten Termin können Sie – auch ohne Begründung – telefonisch absagen. Um gut planen zu können sollte ich mindestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin von Ihrer Absage wissen. Aus Gründen meiner Zeit-, Raum- und Kostenplanung bitte ich Sie um Verständnis, dass Termine, die nicht rechtzeitig storniert wurden, mit einem Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden.
Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, ist eine kostenfreie Stornierung wie folgt möglich:
Bis zu zwei Werktage (≙ 48 Stunden werktags) vor einem vereinbarten Termin, kann dieser telefonisch (und/oder per sms) kostenfrei abgesagt werden. (Eine kostenfreie Absage, beispielsweise für einen Montagstermin um 17Uhr, müsste bis zum Freitag vor diesem Termin um 17Uhr erfolgt sein.)
Unabhängig vom Anlass beträgt bei kurzfristigeren Absagen das Ausfallhonorar für eine vereinbarte Stunde 150Euro und bei Terminen, die für länger als eine Stunde geplant sind, 80% des Honorars.
Stand: 03. Dezember 2022
Honorare sind keine Stundenlöhne: Wie das Stundenhonorar einer freischaffenden Psychologin zu Stande kommt
Anders als bei abhängig beschäftigen Arbeitnehmern, tragen Psychologinnen und Psychologen in freier Praxis, wie andere Freiberufler auch, die Risiken und Kosten rund um ihre Tätigkeit selbst. Dazu gehören die Praxiskosten (Miete, Einrichtung, Hard- und Software, Pflege, …), Fortbildungen und Supervisionen, Altersvorsorge und Praxisversicherungen, sowie eine Rücklage oder Absicherung für Verdienstausfall bei Ausfallzeiten (Urlaub, Fortbildung, Krankheit, …).
Zudem sind mit dem Stundenhonorar noch weitere Leistungen abgegolten, wie Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, Dokumentation, kurze telefonische Kontakte, Porto, administrative Tätigkeiten (Korrespondenz & Buchhaltung), ggf. auch Reisekosten und andere Spesen, sofern darüber keine separaten Vereinbarungen getroffen wurden.
Diese Nebenkosten und Leistungen betragen im Durchschnitt etwa 2/3 des Bruttoumsatzes.