Die Systemische Therapie ist weltweit anerkannte Therapiemethode. Auch in Deutschland ist die Systemische Therapie seit 2008 ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren für die Psychotherapie Erwachsener, Kinder und Jugendlicher. (s. a. Gutachten des Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie nach §11 PsychThG)
Systemische Therapie in einer Kassenpraxis
Derzeit wird die Systemische Therapie allerdings (noch) nicht als ein so genanntes Richtlinienverfahren eingestuft, weshalb sie als ambulante Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt wird. Vermutlich ändert sich das noch in diesem Jahr.
Am 22.11.18 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sowohl den Nutzen als auch die medizinische Notwendigkeit der systemischen Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren anerkannt (s.a. Anerkennung durch den G-BA). Jetzt wird die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA angepasst. Bis Patientinnen und Patienten die systemische Therapie als Leistung einer gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen können, müssen allerdings noch weitere Einzelheiten geregelt werden, die nach etwa einem Jahr abgeschlossen sein sollen.
Um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, müssten nach der sozialrechtlichen Anerkennung der Systemischen Therapie, nicht nur angehende, sondern auch langjährig praktizierende SystemikerInnen einen komplett neuen Ausbildungsgang absolvieren. Nur mit einem solch neuen Zertifikat soll eine Approbation beantragt werden können. Es sind (noch) keine Übergangsregelungen für langjährig praktizierende SystemikerInnen geplant.
Über das Verhältnis deutscher Krankenkassen zur Systemischen Therapie, schreibt Jana Hauschild im Frühjahr 2013 im Spiegel den Artikel „Seelenheil im System“. Lesen Sie HIER